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EuGH: Ungleichbehandlung von E-Books bei der Mehrwertsteuer rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden, ob die unterschiedliche Besteuerung von gedruckten Büchern und E-Books mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie können die Mitgliedstaaten auf gedruckte Publikationen wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Für digitale Publikationen gilt hingegen der normale Steuersatz, mit Ausnahme digitaler Bücher, die auf einem physischen Träger wie etwa einer CD-ROM geliefert werden. Wie der EuGH am 7. März 2017 entschied, werden hier zwar zwei vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt; diese Ungleichbehandlung sei jedoch gerechtfertigt.

Mehrwertsteuer-Sonderregelung für den elektronischen Handel

Der Ausschluss der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem Weg sei die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung. Diese besteht darin, alle elektronischen Dienstleistungen von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszunehmen. In Anbetracht der fortwährenden Weiterentwicklungen, denen elektronische Dienstleistungen als Ganzes unterworfen sind, wurde es nämlich als erforderlich angesehen, für diese klare, einfache und einheitliche Regeln aufzustellen, damit der für sie geltende Mehrwertsteuersatz zweifelsfrei ermittelt werden kann und so die Handhabung dieser Steuer durch die Steuerpflichtigen und die nationalen Finanzverwaltungen erleichtert wird.

Einheitlicher Steuersatz einfacher handhabbar

Dadurch - so der EuGH - erspare es der Unionsgesetzgeber den Steuerpflichtigen und den nationalen Finanzverwaltungen, bei jeder Art elektronischer Dienstleistungen zu prüfen, ob sie unter eine der Kategorien fällt, die in den Genuss eines ermäßigten Satzes kommen können.

(EuGH / STB Web)

Artikel vom 07.03.2017