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Country-by-Country Reporting

Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an den sogenannten länderbezogenen Bericht konkretisiert. Diesen müssen inländische Konzernobergesellschaften abgeben, die mindestens ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Betriebsstätte umfassen und darüber hinaus Umsatzerlöse von mindestens 750 Millionen Euro im vergangenen Jahr erzielt haben.

Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie verpflichtet multinational tätige Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten. Konzernobergesellschaften müssen ihn erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Dabei ist die Form vorgeschrieben; die OECD hat dazu eine XML-Dokumentenversion vorgegeben. Zum Download findet sich das XML-Formular unter http://www.oecd.org/tax/country-by-country-reporting-xml-schema-user-guide-for-tax-administrations-and-taxpayers.htm

Der länderbezogene Bericht kann insgesamt in englischer Sprache übermittelt werden, einige Teile sind verpflichtend in Englisch abzugeben.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 12.07.2017