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Zu­wan­de­rungs­mög­lich­kei­ten von Füh­rungs­- und Fachkräf­ten nach Deutsch­land er­wei­tert

Am 1. August 2017 trat das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration in Kraft. Mit dem Gesetz wird es international tätigen Unternehmen erleichtert, ihr Personal in Deutschland einzusetzen. Außerdem werden die Regeln über den Einsatz von Saisonarbeitnehmern von Staaten außerhalb der EU modifiziert.

Das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration richtet sich zum einen an Arbeitnehmer, die innerhalb eines international tätigen Unternehmens nach Deutschland entsandt werden sollen.

Führungskräfte, Spezialisten und Trainees

Die Neuregelungen erfassen Führungskräfte, Spezialisten und Trainees - sie schaffen damit attraktive neue Zugangswege für diese Arbeitnehmer. Für sie gibt es einen neuen Aufenthaltstitel, die ICT (Intra Corporate Transferee)-Karte. Mit dieser ICT-Karte können die Arbeitnehmer auch in anderen Mitgliedstaaten der EU eingesetzt werden. Mit dem Gesetz wird zugleich geregelt, wie Arbeitnehmer, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihren Arbeitgeber tätig sind, für einen kurz- oder mittelfristigen Einsatz nach Deutschland transferiert werden können. Den Unternehmen wird damit eine flexible Personalplanung über die Grenzen hinweg ermöglicht.

Forscher und Studierende

Außerdem schafft das Gesetz auch für Forscher und Studierende neue Bedingungen. Sie können künftig unkompliziert an grenzüberschreitenden Projekten und Studiengängen teilnehmen, denn der deutsche Aufenthaltstitel berechtigt auch zur Mobilität innerhalb der EU. Zusätzlich gibt es nun das Recht zur Verlängerung des Aufenthalts nach Abschluss des Forschungsprojekts oder des Studiums, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie haben künftig sogar einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen - bislang lag die Ausstellung eines Aufenthaltstitels im Ermessen der Behörde.

Einsatz von Saisonarbeitnehmern

Mit dem Gesetz werden gleichzeitig die Regeln über den Einsatz von Saisonarbeitnehmern von Staaten außerhalb der EU modifiziert.

Das Bundesministerium des Innern hat Anwendungshinweise für die Praxis veröffentlicht.

(BMI / STB Web)

Artikel vom 09.08.2017