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Kapitalmarktzugang für KMU soll vereinfacht werden

Das Bundeskabinett hat am 11. April 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss.

Die im Sommer vergangenen Jahres verabschiedete sog. EU-Prospektverordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, eine solche Regelung ab dem 21. Juli 2018 einzuführen. "Mit dem Kabinettbeschluss erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Spielraum, den das EU-Recht hier vorsieht, für einen unbürokratischen Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt genutzt wird und gleichzeitig die Belange des Anlegerschutzes gewahrt bleiben." sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Von der Neuregelung profitieren Unternehmen, die ergänzend oder alternativ zu anderen Finanzierungsformen, ein breiteres Investorenpublikum ansprechen wollen. Bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von 8 Millionen Euro ist ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt zu veröffentlichen, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert. Unterhalb dieser Schwelle muss nun kein umfangreiches Wertpapierprospekt mehr erstellt werden, was erheblichen Aufwand und Kosten für die Unternehmen reduziert.

Weitere Hintergrundinformationen, wie z. B. der Jahresabschluss des Unternehmens, sind parallel dazu auf der Homepage des Emittenten zu veröffentlichen. Kleinanleger dürfen in Abhängigkeit von ihrer Vermögenssituation maximal 10.000 Euro in diese Wertpapiere investieren.

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf wird nun Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet.

(BMWi / STB Web)

Artikel vom 12.04.2018