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Steu­er­li­che Be­hand­lung des Ar­beits­lohns nach den Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men

Das BMF hat in einem fast 100-seitigen Schreiben die Doppelbesteuerungsregelungen mit unterschiedlichen Ländern im Hinblick auf Arbeitnehmerlohn zusammengefasst.

Das aktuelle Schreiben hebt die Schreiben von 2005 und 2012 auf und integriert die wesentlichen Inhalte. Bestandteile der Zusammenfassung sind nicht nur die Regelungen, die mit den einzelnen Ländern getroffen wurden, sondern auch eine Darstellung der abkommensrechtlichen Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit anhand des OECD-Musterabkommens. Zahlreiche Beispiele, auch mit fiktivem Arbeitseinkommen ausgestaltet, sollen das Verständnis der rechtlichen Regelungen erleichtern.

Das BMF weist außerdem darauf hin, dass neben den DBA weitere zwischenstaatliche Abkommen und Vereinbarungen zu beachten seien, nach denen Arbeitnehmer von deutschen Steuern befreit sind, wenn sie etwa für die EU, UNO oder die NATO tätig sind.

Generell begründen die Doppelbesteuerungsabkommen selbst keinen Besteuerungsanspruch, werden aber durch Protokolle, die Denkschrift, Briefwechsel oder andere Dokumente ergänzt und erläutert, die in gleicher Weise verbindlich sind, so das BMF.

Zum Download

(BMF / STB Web)

Artikel vom 23.05.2018