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Jahresbericht über Einhaltung des EU-Rechts vorgelegt

Der Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts zeigt einen leichten Rückgang der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren. Zum Jahresende 2017 führte die Europäische Kommission 1559 Verfahren gegen die Mitgliedstaaten (2016: 1657 Verfahren). Gegen Deutschland waren insgesamt 74 solcher Verfahren anhängig (2016: 91), davon 25 wegen verspäteter Umsetzung.

2017 ging die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung um ganze 34 Prozent zurück (von 847 im Jahr 2016 auf 558 im Jahr 2017) und nähert sich nun wieder dem Niveau von 2015 (543) an. Die meisten anhängigen Verfahren gab es in Spanien (93), Portugal (85) und Belgien (81). Gegen Deutschland wurden 23 neue Verfahren 2017 eingeleitet, vier im Bereich Umwelt, vier zu Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, vier zum Bereich Umwelt, drei zu Steuern und Zoll und acht zu Finanzen, Klima und Beschäftigung.

EU-weit waren wegen mangelhafter Umsetzung/unsachgemäßer Anwendung von EU-Rechtsvorschriften gegen Spanien (61), Italien (53) und Deutschland (49) die meisten Fälle anhängig, gegen Dänemark die wenigsten (28).

Der Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts erläutert, wie die Kommission 2017 die Anwendung des EU-Rechts überwacht und durchgesetzt hat. Nachdem 2016 der höchste Wert seit fünf Jahren verzeichnet worden war, hat sich die Zahl der Fälle 2017 wieder nach unten bewegt.

Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Vorteile des EU-Rechts nutzen können, müssen die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der vereinbarten Fristen in nationales Recht umsetzen. Um die rechtzeitige und korrekte Umsetzung zu erleichtern, unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten mit Durchführungsplänen, speziellen Websites und Leitfäden sowie durch den Austausch bewährter Verfahren in Expertengruppen.

(Europ. Kommission / STB Web)

Artikel vom 13.07.2018