Im Verbund

AGN

Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern
weiter

Pensionsrückstellungen: Keine Senkung des Rechnungszinses

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert sechs Prozent beträgt.

In ihrer Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion erklärt die Bundesregierung, dass sich der Rechnungszins als ertragsteuerliche Größe an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins orientiere. Eine Absenkung des Rechnungszinses würde nur zu einem Einmaleffekt führen. Unternehmen würden zwar während der Rückstellungsphase entlastet, müssten in späteren Jahren jedoch mehr Steuern bezahlen.

Eine Senkung des Zinssatzes von sechs auf fünf Prozent würde nach Angaben der Regierung zu steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro führen. Bei einer Halbierung des Satzes käme es zu Ausfällen in Höhe von 40 Milliarden Euro.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Artikel vom 30.07.2018