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Handelsabkommen mit USA: Mitgliedstaaten erteilen EU-Kommission Verhandlungsmandat

Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Handelsabkommen und zur Beilegung des Handelsstreits können förmlich beginnen. Die EU-Mitgliedstaaten gaben der EU-Kommission am 15. April 2019 grünes Licht für die Aufnahme förmlicher Verhandlungen.

Die Richtlinien für die Verhandlungen umfassen zwei mögliche Abkommen mit den USA:

  • Ein Handelsabkommen, das sich ausschließlich auf Industriegüter konzentriert, mit Ausnahme von Agrarprodukten;
  • eine zweite Vereinbarung über die Konformitätsbewertung, um es den Unternehmen zu erleichtern, nachzuweisen, dass ihre Produkte die technischen Anforderungen auf beiden Seiten des Atlantiks erfüllen.

Zölle auf Industrieerzeugnisse senken

"Insbesondere möchten wir die Zölle auf Industrieerzeugnisse drastisch senken, was zu einer zusätzlichen Erhöhung der EU- und US-Exporte um 26 Mrd. Euro führen könnte." sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur Mandatserteilung.

Pariser Abkommen über Klimawandel berücksichtigen

Im Einklang mit den von den EU-Regierungen vereinbarten Richtlinien will die Kommission die potenziellen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Abkommens weiter prüfen und dabei die Verpflichtungen der EU in internationalen Abkommen, einschließlich des Pariser Abkommens über den Klimawandel, berücksichtigen.

Wie die Europäische Kommission dazu mitteilt, zeige eine von ihr durchgeführte Wirtschaftsanalyse bereits, dass ein Abkommen zwischen der EU und den USA über die Abschaffung der Zölle auf Industriegüter die EU-Exporte in die USA um 8 Prozent und die US-Exporte in die EU um 9 Prozent bis 2033 erhöhen würde. Dies würde einem zusätzlichen Gewinn von 27 Mrd. Euro bzw. 26 Mrd. Euro an EU- und US-Exporten entsprechen.

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 16.04.2019