Im Verbund

AGN

Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern
weiter

EU-Leitfaden zur Verarbeitung nicht personenbezogener Daten

Seit Ende Mai gelten EU-weit neue Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten. Sie ermöglichen es, Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Beschränkungen zu speichern und zu verarbeiten. Dazu hat die EU-Kommission in einen Leitfaden veröffentlicht.

Nach der neuen Verordnung ist es den EU-Ländern untersagt, Rechtsvorschriften einzuführen, in denen ungerechtfertigterweise vorgeschrieben wird, Daten ausschließlich im Inland zu speichern. Bei der Verordnung handelt es sich um die erste ihrer Art weltweit.

Leitfaden als Hilfe für kleine und mittleren Unternehmen

Die dazu von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien enthalten praktische Beispiele zur Anwendung der Vorschriften, wenn ein Unternehmen Datensätze verarbeitet, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen. Ferner werden die Konzepte für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten, auch gemischter Datensätze, erläutert; sie enthalten eine Liste der Grundsätze des freien Datenverkehrs und des Verbots der Datenlokalisierungsauflagen sowohl im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung als auch der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten; und schließlich decken sie den Begriff der Datenübertragbarkeit im Rahmen der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ab. Die Leitlinien enthalten auch die in den beiden Verordnungen festgelegten Anforderungen an die Selbstregulierung.

Die Leitlinien können auf den Internetseiten der EU in verschiedenen Formaten und Sprachen heruntergeladen werden.

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 10.06.2019