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Expertentipps

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Tage werden wieder länger und die guten Vorsätze zu Neujahr in Sachen Fitness und Bewegung sind noch nicht komplett in Vergessenheit geraten – Anlass genug, dass wir uns diesmal dem Thema betriebliche Gesundheitsförderung widmen.

Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu 500 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig davon, ob im Einzelfall das betriebliche Interesse des Arbeitgebers oder aber private Interessen der Arbeitnehmer für die jeweils geförderte Maßnahme ausschlaggebend war. Ein paar Dinge sind jedoch zu beachten:

  • Die Förderung muss zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Gehaltsumwandlung ist somit nicht begünstigt, ein (teilweiser) Verzicht auf eine freiwillige Sonderzahlung (z.B. ein freiwilliges Weihnachtsgeld) dagegen schon.
  • Die geförderte Maßnahme muss speziellen Kriterien genügen, die im Leitfaden „Prävention“, herausgegeben von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, aufgeführt sind. Darunter fallen u.a. Kurse für
    • Entspannung und Stressbewältigung
    • Rückenstärkung und Wirbelsäulentherapie
    • Ernährung und Ernährungsberatung
    • Raucherentwöhnung

Sollte die Förderung im Einzelfall den Betrag von 500 Euro übersteigen, muss das betriebliche Interesse vorherrschen, wie z.B. bei einem Rückentraining für Arbeitnehmer an Computerarbeitsplätzen denkbar, in diesem Fall wäre die Förderung in voller Höhe begünstigt. Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein, wird (nur) der 500 Euro übersteigende Betrag der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterworfen.

Die pauschale Kostenübernahme der Mitgliedsbeiträge eines Fitnessstudios fällt grundsätzlich nicht unter die obige Begünstigung. Sofern der Monatsbeitrag jedoch nicht mehr als 44 Euro beträgt, kann hierfür gegebenenfalls die Freigrenze für Sachbezüge in Frage kommen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu derartigen Arbeitgeberleistungen haben und bedenken Sie deren positive Wirkungen, wie z.B. Reduzierung von Fehlzeiten, durch fittere Mitarbeiter und Steigerung der Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels.

Angelika Bisch

Eingestellt am: 17.06.2019