Thomas Schrepfer
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Zwei im Februar veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs befassen sich mit dem geldwerten Vorteil aus privater KfZ-Nutzung durch Arbeitnehmer. Beide Entscheidungen bestätigen, dass Zuzahlungen des Arbeitnehmers, ob in Form von monatlich fixen oder variablen Beträgen, etwa durch Übernahme von Betriebskosten, den anzunehmenden geldwerten Vorteil mindern. Die Min-derung kann jedoch nie zu einem negativen Betrag führen, also einem geldwerten „Nachteil“, der Einkünfte mindernd wirken könnte, sondern höchstens zu 0 Euro.
Abhängig von Fahrzeugtyp und Höhe der Betriebskosten kann bei geringem Privatnutzungsanteil und Anwendung der Fahrtenbuchmethode eine Besteuerung gegebenenfalls schon bei relativ geringen Zuzahlungen vermieden werden. Eine Berechnung am konkreten Beispiel führen wir gerne für Sie durch.
Eingestellt am: 31.03.2017
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