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Neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten beschlossen

Die EU-Finanzminister haben am 10. Oktober in Luxemburg grünes Licht für neue Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen gegeben.

Geregelt wird auch das Thema der Doppelbesteuerung – diese stellt ein großes Hindernis für die Unternehmen dar, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht. Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

900 Doppelbesteuerungsverfahren anhängig

Schätzungen zufolge sind derzeit in der EU rund 900 Doppelbesteuerungsverfahren mit einem Streitwert von schätzungsweise 10,5 Mrd. Euro anhängig.

Für die Mitgliedstaaten gelten künftig eindeutige Fristen für die Herbeiführung einer verbindlichen Einigung. Sie sind nun gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des verbesserten Streitbeilegungsmechanismus rechtskräftige und durchsetzbare Entscheidungen zu treffen. Andernfalls werden die nationalen Gerichte an ihrer Stelle entscheiden.

Gütliche Lösung innerhalb von zwei Jahren

Steuerzahler können künftig im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert. Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen.

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 17.10.2017