Internationale Steuerberatung

Auch internationale Steuerberatung ist ganz persönlich.

Grenzüberschreitende Beziehungen bedeuten für Unternehmen den Zugriff von mindestens zwei oder sogar noch mehr Fisci. Doppel- und Mehrfachbesteuerung können die Folge sein. Die möglichen Gründe sind zahlreich: Unabgestimmte Rechtsnormen, Qualifikationskonflikte, unbekannte Regeln und Fristen stellen z.B. erhebliche Risiken dar, die es erfolgreich zu managen gilt.

Grenzüberschreitende Aktivitäten bedeuten aber auch die Chance, das internationale Steuergefälle zu nutzen. Bei sorgfältiger Planung und Beachtung der vielfältigen Nebenbedingungen und Fallstricke kann mittels gezielter internationaler Steuergestaltung die Steuerlast erfolgreich gesenkt werden. So können etwa bestimmte gesellschaftsrechtliche Strukturierungen oder der Einsatz ausgewählter hybrider Instrumente steuerliche Vorteile bewirken.

Wir unterstützen Sie bei der Standortwahl und der Strukturierung von Holdinggesellschaften und suchen gemeinsam mit Ihnen die richtige Rechtsform für das Auslandsinvestment – Betriebsstätte, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Wir geben Ihnen Hinweise zur steuerlich optimierten Nutzung von Niedrigsteuerländern und schlagen Ihnen adäquate Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Gewinn- und Verlustverrechnung vor. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Gestaltung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen.

Nutzen Sie daher die Erfahrung unserer Fachleute in den Bereichen

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Hinzurechungsbesteuerung
  • Missbrauchnormen
  • EU-Recht
  • Steueranrechnung
  • Dokumentation.