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Am 5. Dezember 2017 haben die EU-Finanzminister eine Einigung über eine Reihe von Maßnahmen, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen sollen, erzielt. Das neue System soll es insbesondere Start-ups und KMU leichter machen, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen.
Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen folgende Neuerungen:
Durch die neuen Vorschriften soll gewährleistet werden, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führen.
(Europ. Kommission / STB Web)
Artikel vom 07.12.2017